Der Kulturreferent ist Ansprechpartner für Antragssteller, die beim
Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) in Bonn um eine Förderung von Maßnahmen der kulturellen Breitenarbeit auf der Grundlage von
§ 96 des Bundesvertriebenen- und Flüchtlingsgesetzes nachsuchen.
Erläuterungen zur Beantragung von Bundesmitteln
Entsprechende Anträge auf Zuschuss sind im Interesse einer gründlichen Bearbeitung und eines rechtzeitigen Bewilligungsbescheids bis spätestens 4 Monate vor Beginn des Projekts beim Kulturreferenten einzureichen. Dabei sind die nebenstehenden Formulare zu verwenden.
Der Antrag muss neben einer Projektbeschreibung Informationen zum Antragsteller und konkrete Angaben zu Zeit, Ort, Programmablauf, Teilnehmerkreis des Projekts und zur bisherigen Förderung bei Folgeprojekten enthalten. Ein Budgetentwurf ist beizufügen.
Die Entscheidung über den Antrag trifft der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und der Medien (BKM) in Bonn in Abstimmung mit dem
Bundesinstitut für Kultur und Geschichte der Deutschen im östlichen Europa (BKGE) in Oldenburg und dem Bundesverwaltungsamt in Köln (BVA).
Als Richtlinien dienen auch die Erläuterungen zur Beantragung von Bundesmitteln zur Erforschung, Erhaltung und Präsentation deutscher Kultur und Geschichte im östlichen Europa sowie die
Konzeption des Beauftragten der Bundesregierung für Angelegenheiten der Kultur und der Medien zur Erforschung und Präsentation deutscher Kultur und Geschichte im östlichen Europa vom September 2000.
Anträge für andere Förderbereiche werden direkt beim Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) eingereicht
