1268 erhielt Grottkau (Grodków)
durch Herzog Heinrich IV. von Breslau das deutsche Stadtrecht. Es
erfolgte eine planmäßige, für ostdeutsche Gründungsstädte
typische Anlage der Stadt mit einem quadratischen Ring, von dem aus
vier Straßen zu den Tortürmen führen. Von den ursprünglichen
vier Tortürmen - dem Neisser, Breslauer, Münsterberger und
Löwener Tor - sind nur noch die beiden letzteren erhalten. Das
Löwener Tor gilt heute als Wahrzeichen Grottkaus. 1344 kam das
Herzogtum Grottkau an den Bischof von Breslau; Grottkau erlangte den
Rang einer "hochfürstlichen Stadt". Bis zur Säkularisierung
1810 führte der Bischof den Titel "Herzog von Grottkau".
Bis 1920 war Grottkau preußische Garnisonsstadt, dann wurde
die Garnison infolge der Versailler Bestimmungen aufgelöst.